Wer kennt es nicht, das nächtliche rote Blinken von Windkraftanlagen (auch "Befeuerung" oder "Nachtkennzeichnung" genannt). Es nervt. Vor allem, wenn viele Anlagen nebeneinander und zusätzlich nicht "im Takt" blinken.
Aber warum werden Windkraftanlagen überhaupt derart optisch markiert? Weil es sich um potenzielle Hindernisse für die Luftfahrt handelt. Ähnliche Markierungen finden wir z.B. auf Sendemasten, Hochhäusern usw..
Detaillierte Vorgaben zur Kennzeichnung macht die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (vgl. Quelle 1).
Unterschieden wird zwischen Hindernisfeuer und Gefahrenfeuer. Das Hindernisfeuer leuchtet durchgängig und ist am Turm der Anlage angebracht. Das Gefahrenfeuer blinkt oben auf dem Maschinenhaus.
Ob die Befeuerung aktiviert ist, wird von einem Dämmerungssensor gesteuert. Die Helligkeit wird reguliert durch einen Sichtweitensensor.
Das Gefahrenfeuer ist hauptsächlich für die Lichtverschmutzung verantwortlich, die durch Windparks erzeugt wird. Die optische Unruhe ist eigentlich gewollt, um die Luftfahrt auf das pot. Hindernis aufmerksam zu machen. Das hat allerdings den negativen Effekt, dass es von uns Menschen als störend empfunden wird.
Deshalb wurden Systeme entwickelt, dass Windkraftanlagen nur noch bei Bedarf leuchten und blinken! Ab 2023 dürfen nur noch Windkraftanlagen errichtet werden, die über solch eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung verfügen. Bestehende Anlagen sind bis 2024 umzurüsten. Die Rechtsgrundlage dazu ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 9 Technische Vorgaben, vgl. Quelle 2).
Praktisch bedeutet das, dass die rote Beleuchtung nur dann eingeschaltet werden darf, wenn sich ein z.B. Flugzeug oder Hubschrauber bis auf 4km Entfernung nähert. Darüber hinaus muss eine Flughöhe von 600m unterschritten werden.
Was bedeutet das für den Windpark Fraureuth? Tagsüber ist die Kennzeichnung ja sowieso aus. Nachts kreuzen den Himmel über Fraureuth große Maschinen, aber in mehreren Tausend Metern Höhe. Zu einer Aktivierung der Nachtkennzeichnung wird es u.U. kommen, wenn z.B. der Rettungshubschrauber über Fraureuth zum Einsatz fliegt.
Ansonsten bleiben die Lichter aus und uns das rote Blinken erspart.
Quelle 1: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
Quelle 2: EEG § 9 Technische Vorgaben
Bild 1: "so nicht", geändert, Original von Hans Kolberger
Bild 2: Auto vor Windkraftanlagen bei Nacht
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