Die Suche nach geeigneten Standorten für die Windenergienutzung beschäftigt nicht nur Projektierer wie die eab New Energy GmbH, sondern insbesondere Bundesregierung, Landesregierungen, regionale Planungsverbände, Landkreise und Gemeinden. Bei der Identifikation und gezielten Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten sind verschiedenste Restriktionen zu berücksichtigen.
Eines der wichtigsten Planungsinstrumente für Projektierer stellt dabei der Regionalplan dar. Ein solcher wird auf Grundlage des Raumordnungsgesetz (ROG), dem Landesplanungsgesetz (in Sachsen: SächsLPIG) und mit Rücksicht auf den Raumordnungsplan des Bundeslandes (in Sachsen: Landesentwicklungsplan LEP 2013) durch Regionale Planungsverbände aufgestellt und gilt für ein bestimmtes räumliches Teilgebiet eines Bundeslandes. In Sachsen gibt es vier Planungsregionen: Leipzig-Westsachsen, Oberes Elbtal-Osterzgebirge, Oberlausitz/Niederschlesien und Chemnitz. Das Gebiet um Fraureuth fällt hierbei in den Geltungsbereich der Planungsregion Chemnitz. Der Regionalplan betrachtet jedoch nicht nur die Windenergienutzung, sondern weist im Grunde jedem Quadratmeter Landesfläche eine definierte Nutzungsform oder Eigenschaft zu. Dabei werden Landesflächen bspw. als Landwirtschafts- oder Waldflächen eingestuft.
Für die Region Chemnitz befindet sich der Regionalplan aktuell in Fortschreibung. Der Entwurf hat bereits öffentliche Beteiligungsverfahren durchlaufen und wird voraussichtlich noch Ende 2022 durch einen Satzungsbeschluss des Planungsverbandes verabschiedet. Auch wenn dieser noch nicht in Kraft getreten ist, so wird er aufgrund seiner fortgeschrittenen Planreife bereits jetzt bei der Planung von aktuellen und zukünftigen Projekten berücksichtigt. Ein Regionalplan ist für jeden Bürger zugänglich und einsehbar, besteht aus einem Text- und Kartenteil und liefert hinreichende Erklärungen, auf welcher Basis die jeweiligen Einstufungen der Landesflächen erfolgten. Nachstehend ist dazu ein Auszug aus der aktuellen Raumnutzungskarte des Planentwurfs der Region Chemnitz zu sehen.
Abbildung 1: Ausschnitt Raumnutzungskarte - Entwurf Regionalplan Chemnitz (Stand September 2022) Die vollständige Raumnutzungskarte mit einer detaillierten Legende sowie weiteres Kartenmaterial z.B. zum Thema Tourismus oder Kulturlandschaftsschutz finden Sie im vollständigen Entwurf (Link finden Sie am Seitenende).
Das Thema der Windenergie ist in der aktuellen Fortschreibung des Regionalplans nicht enthalten. Hierfür erarbeitet der Planungsverband aktuell parallel ein gesondertes Konzept, wozu es bereits einen ersten Planentwurf gibt. Die Ausgliederung der Windenergie aus der aktuellen Gesamtfortschreibung erfolgte auf Grundlage der durchgeführten Änderung der Sächsischen Bauordnung. Der Planungsverband Chemnitz beabsichtigte bis 2019 die Ausweisung von Windeignungsgebieten auf Basis von 750 m zur Wohnbebauung. Mit der angekündigten und seit Juni 2022 gültigen Abstandsregel von 1.000 m zur Wohnbebauung musste der Planungsverband Chemnitz sein Windenergiekonzept neu aufrollen. Hierzu gibt es bereits einen ersten Planentwurf. In diesem Entwurf sind 127 Potentialgebiete für die Windenergie enthalten.
Wie werden aus diesen Potentialgebieten zukünftig ausgewiesene Windvorranggebiete?
Der Planungsverband hat bei der Erstellung des ersten Entwurfs ausschließlich die Restriktionen Wald (Wind im Wald aktuell in Sachsen nicht erlaubt) sowie Abstand zur Wohnbebauung berücksichtigt. Um geeignete Windenergiestandorte ausweisen zu können, muss ein schlüssiges Konzept mit sogenannten harten und weichen Tabukriterien entwickelt werden, welches alle schutzbedürftigen Belange des öffentlichen Interesses berücksichtigt, bewertet und gegeneinander abwägt. In harten Tabuzonen ist die Errichtung von Windenergieanlagen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausgeschlossen. Zu den harten Tabuzonen für Windenergieanlagen gehören bspw. Ortschaften und Siedlungen, zu denen ein definierter Abstandspuffer einzuhalten ist sowie Wälder und besonders schützenswerte Gebiete des Landschafts- und Naturschutzes.
Neben den harten gibt es zudem weiche Tabuzonen, welche über die harten Tabuzonen hinausgehende Abstandspuffer bzw. Abstandsempfehlungen beinhalten. Die weichen Tabuzonen schließen grundsätzlich Nutzungsformen wie Windenergie ebenfalls aus, bieten aber zumindest eine Grundlage, auf Basis einer Einzelfallprüfung in Ausnahmefällen vom eigentlichen Schutzzweck abweichen zu können.
Neben den überregionalen Planungsinstanzen können standortspezifisch auch Städte und Gemeinden selbstständig aktiv werden und über die kommunale Bauleitplanung den Ausbau der Windenergie steuern. Die kommunale Bauleitplanung muss dabei die übergeordnete Raumordnung stets berücksichtigen und analog zur Aufstellung eines Regionalplans ein entsprechendes Planungskonzept aufstellen, in dem Schutzzwecke bewertet und abgewogen werden müssen. Zu den kommunalen Bauleitplänen gehören der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan (B-Plan) als verbindlicher Bauleitplan (Vgl. § 1 BauGB). Ein Flächennutzungsplan wird dabei möglichst für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und schreibt den verschiedenen Flächen eine Nutzungsart zu (Vgl. § 5 BauGB). Bebauungspläne beschäftigen sich dagegen direkt mit einem bestimmten Bereich im Gemeindegebiet und regeln, auf Grundlage des Flächennutzungsplans, die dort vorgesehene Nutzung genauer (Vgl. § 8 BauGB).
Welche planerische Grundlage besteht für das Projekt in Fraureuth?
Aktuell gibt es (noch) kein gültiges Windenergiekonzept in der Planungsregion Chemnitz. Im ersten Planentwurf des regionalen Windenergiekonzeptes hat der Planungsverband Chemnitz 2021 die Fläche „Z 15“ unter Berücksichtigung des Abstandskriteriums 1.000 m zur Wohnbebauung sowie Ausschluss von Waldflächen als potenziell geeignet für die Windenergienutzung ausgegeben. Diese Fläche entspricht der vorgestellten Projektfläche. Nachstehend ist ein Auszug aus dem Planentwurf abgebildet.
Abbildung 2: Ausschnitt Karte Windeignungsgebiete laut sachlichem Teilregionalplan Wind der Region Chemnitz 2021
Projektierer, wie die eab New Energy GmbH, haben die veröffentlichen Potentialflächen nunmehr bereits tiefgehender untersucht und weitergehende Restriktionen abgeprüft. Diese Detailarbeit führt der Planungsverband Chemnitz parallel ebenfalls durch, um am Ende ein ausreichendes Portfolio (Stichwort 2%-Flächenziel) geeigneter Flächen auszuweisen. Die Detailprüfung der eab New Energy GmbH hat ergeben, dass die Fläche in Fraureuth absolut für die Windenergienutzung geeignet ist. Die Projektfläche hält gemäß den Vorgaben der neuen Sächsischen Bauordnung den Mindestabstand von 1.000 m ein. Darüber hinaus werden auf Grundlage der optisch bedrängenden Wirkung von Windenergieanlagen 750 m Abstand zu Einzelbebauungen im Außenbereich zugrunde gelegt. Eine optisch bedrängende Wirkung kann dann ausgeschlossen werden, wenn als Abstand die 3-fache Anlagengesamthöhe (Rotor senkrecht nach oben gerichtet) eingehalten wird. Windenergieanlagen nach dem aktuellen Stand der Technik weisen Gesamthöhen von bis zu 250 m auf. Darüber hinaus befindet sich die Projektfläche in Fraureuth nach Prüfung in keinem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet – lediglich in Randlage zu einem Landschaftsschutzgebiet. Weiterhin wurden Prüfpunkte wie Kulturlandschaftsschutz, vorhandene Gas- und Stromleitungen, potenzielle Netzanschlusspunkte oder die Windhöffigkeit am Standort näher betrachtet. Im Ergebnis gibt es für den Standort Fraureuth keine entgegenstehende Restriktion für die Errichtung von Windenergieanlagen.
Abbildung 3: Darstellung der Projektfläche der eab New Energy GmbH
Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Regionalplanung und kommunale Bauleitplanung erhalten möchten, haben wir Ihnen nachstehend einige Links beigefügt
Einen kleinen Überblick über das gesamte sächsische Gebiet und die wirksamen und im Entwurf befindlichen Bauleitpläne können Sie sich im RAPIS Portal zur Bauleitplanung anschauen:
Auf der Seite des Planungsverband Region Chemnitz finden Sie den vollständigen Entwurf des Regionalplans der Region Chemnitz (ohne Windenergiekonzept):
Planungsverband Region Chemnitz (Entwurf Regionalplan)
Den ersten Entwurf des sachlichen Teilregionalplans Wind für die Region Chemnitz können Sie ebenfalls auf der Seite des Planungsverbandes Chemnitz finden. In diesem können Sie auch noch einmal alles zur Entscheidung über harte und weiche Tabuzonen und deren Anwendung nachlesen:
Quelle 1: Planungsverband Region Chemnitz (Teilregionalplan Wind)